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Solaranlagen im Kleingarten - Ist das erlaubt?

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Wer mit dem Gedanken spielt, im gepachteten Schrebergarten eine Steckersolaranlage – auch Balkonkraftwerk genannt – zu installieren, muss erst einmal ganz schön recherchieren. Die rechtliche Lage rund um Solaranlagen in Kleingärten ist nicht klar, denn im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist ihre Nutzung bisher nicht konkret geregelt. Heißt: Sie ist weder ausdrücklich erlaubt, noch verboten.

Allerdings gibt es dort einen speziellen Paragrafen, der Rückschlüsse möglich macht – und dadurch für reichlich Verwirrung sorgt. Gemeint ist § 3 BKleingG. Er besagt, dass eine Laube in einem Kleingarten „nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein darf“. Außerdem ist laut Gesetz nur eine Laube „in einfacher Ausstattung“ erlaubt.

Nach diesen Vorgaben wäre eine Solaranlage in einem Kleingarten unzulässig, denn: Ein Schrebergarten mit einer Solaranlage begünstigt das dauerhafte Wohnen in der Laube und entspricht nicht einer einfachen Ausstattung. Streng genommen ist laut Paragraf 3 also überhaupt keine Stromversorgung der Parzellen erlaubt – auch, wenn es sich um Strom aus dem öffentlichen Netz handelt.

gefunden bei:   https://www.gasag.de/magazin/erneuerbare-energien/solaranlage-kleingarten/

Quelle:  

Gefunden mit freundlicher Genehmigung bei Stadtverwaltung Frankfurt (Oder), Pressestelle, Aktuelles vom 20.03.2020

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